E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
Düsseldorf. In Nichtraucherbereichen dürfen auch keine elektrischen Zigaretten "geraucht" werden. Das geht aus einer gemeinsamen Antwort der nordrhein-westfälischen Ministerien für Gesundheit und für Verbraucherschutz auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor.
Der Konsum elektrischer Zigaretten in Räumen, in denen Rauchverbot gilt, sei nicht zulässig, heißt es dort.
Seit 2008 gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen und grundsätzlich auch in der Gastronomie. Dort gibt es allerdings noch viele Schlupflöcher, etwa durch Ausnahmeregelungen für Biergärten, Festzelte, Karnevalsveranstaltungen und Raucherclubs. Die rot-grüne Landesregierung will das Gesetz noch in diesem Jahr verschärfen.
Zwar sei in der Novelle kein ausdrücklicher Passus zur E-Zigarette vorgesehen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf dpa-Anfrage. In den Erläuterungen solle aber - analog zum Bundesnichtraucherschutzgesetz - ausdrücklich präzisiert werden, dass das Rauchverbot allgemein gelte, ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen.
Die Frage des CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland, ob das herkömmliche Tabakrauchen oder E-Zigaretten schädlicher seien, konnte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nicht aufklären. „Die bisherigen Erkenntnisse lassen derzeit keine belastbaren Aussagen über kurz- und langfristige Gesundheitsbelastungen zu“, heißt es in ihrer Antwort.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe aber vor Risiken der E-Zigarette gewarnt, weil in den Kartuschen häufig Nikotin und andere schädliche Stoffe enthalten seien. Eine amerikanische Kontrollbehörde habe in einigen Kartuschen sogar giftige Substanzen wie krebserregende Nitrosamine nachweisen können. Dementsprechend könne - in Übereinstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium - eine Gefährdung auch für andere Menschen, die den Dampf passiv inhalieren, nicht ausgeschlossen werden.
Steffens hatte im vergangenen Dezember in einem Erlass vor illegalem Handel mit E-Zigaretten gewarnt. Keineswegs im Alleingang, betonte ihr Sprecher am Freitag. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe eine nikotinhaltige E-Zigarette bereits 2009 als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Wer solche Produkte ohne Zulassung verkaufe, riskiere Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, stellte Steffens in ihrer Antwort fest.
Eine Herstellerfirma war im vergangenen Monat mit einem Antrag vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gescheitert, Steffens ihre Warnungen zu verbieten und sie zum Widerruf zu zwingen. dpa