Verkauf der E-Zigarette mit Nikotin in NRW verboten
Experten warnen vor den möglichen Nebenwirkungen der eingesetzten Flüssigmischungen.
Düsseldorf. Man raucht sie nicht, man dampft sie. Deshalb halten manche die elektrische Zigarette für gesundheitlich eher unbedenklich. Die E-Zigarette boomt, wird aber von Experten immer kritischer beäugt. In dem Minigerät aus Akku und elektrischem Vernebler wird eine Flüssigmischung verdampft und inhaliert. Es wird kein Tabak verbrannt, kein Teer aufgenommen.
Wie riskant die E-Zigarette ist, was genau in den sogenannten Liquids steckt, welche Schäden und Nebenwirkungen drohen, ist noch weitgehend unerforscht. Die Warnungen werden allerdings eindringlicher. „Verbraucher sollten sich darauf verlassen können, dass ein Produkt gesundheitlich unbedenklich ist, und das ist bei der E-Zigarette in keinster Weise gegeben“, sagt Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ). „Die normale Zigarette hat im letzten Jahrhundert Millionen Tote verursacht und wäre nie zugelassen worden, wenn wir das heutige Wissen vor hundert Jahren gehabt hätten.“
Die Rechtslage bei E-Zigaretten in Deutschland ist uneindeutig. In Bayern ist der Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten laut DKFZ schon seit der Einführung vor einigen Jahren untersagt. Im Dezember 2011 erklärte Nordrhein-Westfalen sie für illegal. Anfang Januar 2012 folgte Bremen, weiß Pötschke-Langer.
„Da könnte etwas ins Rollen kommen. Die Länder machen sich Gedanken, wie sie gemeinsam vorankommen.“ Solange man sich in anderen Bundesländern legal eindecken und übers Internet problemlos ordern könne, brumme das Geschäft weiter.
„Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft“, warnt NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Die Flüssigsubstanzen enthalten der Politikerin zufolge so hohe Nikotin-Mengen, dass sie als Arzneimittel einzustufen sind — und damit nach den strengen Auflagen des Arzneimittelgesetzes zugelassen werden müssten. Das sind die erhältlichen Liquids aber alle nicht. Ergo gelten Handel und Verkauf in NRW als rechtswidrig.
Einige Händler wollten Ministerin Steffens ihre kritischen Aussagen über die E-Zigarette rechtlich verbieten lassen und einen Widerruf erzwingen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag am Dienstag ab.