EU-Behörde empfiehlt schärferen Grenzwert für Bisphenol A
Parma (dpa) - Es steckt in Plastikflaschen oder Kassenbons: Bisphenol A. Seit langem streiten Forscher, wie schädlich die Chemikalie ist. Eine EU-Behörde trifft nun eine bedeutende Entscheidung.
Der empfohlene Grenzwert für die umstrittene Chemikalie Bisphenol A (BPA) ist deutlich verschärft worden. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA setzte den Wert des Stoffes, der unter anderem in Kassenbonbeschichtungen und Mehrweg-Plastikgeschirr steckt, in einer Gefahrenbewertung von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf 4 herunter. Der hormonähnliche Stoff steht im Verdacht, Erkrankungen des Hormonsystems sowie des Herzkreislauf- und Nervensystems auszulösen. Der Wert sei noch vorläufig, solange die Ergebnisse einer Langzeitstudie noch ausstünden, teilte die EFSA am Mittwoch (21. Januar) in Parma mit.
In der neuen Bewertung, wie gefährlich Bisphenol A ist und wie stark Menschen dem Stoff ausgesetzt sind, kamen die Experten zu dem Schluss, „dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt“. Die Aufnahme über Ernährung oder durch eine Kombination verschiedener Quellen wie Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier von Kassenbons liege deutlich unterhalb der sicheren neuen Obergrenze.
„Das Gremium beschloss, die Sicherheit von BPA aufgrund der Veröffentlichung einer überwältigenden Zahl neuer Forschungsstudien in den letzten Jahren neu zu bewerten“, erklärte Trine Husøy von der BPA-Arbeitsgruppe. Der Stoff sei demnach schädlich für Leber und Niere. Die Konzentration müsse dann allerdings um mehr als das Hundertfache über der neuen Obergrenze liegen.
Studien, die Bisphenol A als Ursache für andere Krankheiten nennen, sind laut EFSA weniger aussagekräftig, heißt es dagegen weiter. Folgen für die Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel-, Herz-Kreislauf-, Nerven- und Immunsystem „werden derzeit nicht als wahrscheinlich erachtet“, könnten aber nicht ausgeschlossen werden. Das gelte auch für Krebs.
Grund für den Richtungswechsel bei dem Grenzwert war, dass bei der letzten Bewertung im Jahr 2006 weniger Daten zur Verfügung standen. Die EFSA will den Grenzwert nochmals überprüfen, wenn die Ergebnisse einer Langzeitstudie mit Ratten in zwei bis drei Jahren vorliegen.
Bisphenol A ist in der Europäischen Union bereits in Babyflaschen verboten. Die EFSA liefert für die EU-Kommission und die EU-Länder Risikobewertungen, erlässt aber selbst keine Verbote oder Ähnliches. Dies machen die Kommission oder die jeweiligen Länder. Diese müssen nun entscheiden, was aus der EFSA-Bewertung folgen soll.
„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, er reicht aber nicht aus“, kommentierte Ann-Katrin Sporkmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Nötig sei ein generelles Verbot von BPA in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
„Im Allgemeinen ist die Belastung für Kinder geringer als die 4 Mikrogramm pro Kilo Körpergewicht und Tag“, bestätigte der Chemikalien-Experte Andreas Gies vom Umweltbundesamt in Dessau. In einer europäischen Studie mit 600 Kindern sei der Wert nur in zwei Fällen überschritten worden. Dennoch sollte man Bisphenol A möglichst meiden. „Hauptquellen sind Innenbeschichtungen von Konservendosen sowie Polycarbonat im klaren Plastik, das in DVDs, Plastikgeschirr und Möbeln vorkommt.“ Es stecke aber auch im Thermopapier von Kassenbons. „Ich rate, es zu vermeiden und etwa auf Konserven zu verzichten. Kassenbons sollten nicht in Kinderhände gelangen und nicht in Taschen zerknüllt werden.“