Fitnessstudio-Vertrag bei dauerhafter Krankheit kündigen

Erfurt (dpa/tmn) - Egal ob durch Unfall oder Krankheit - Kunden können bei einer vollständigen Sportunfähigkeit aus einem Fitnessstudio-Vertrag aussteigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.

Wer nach Vertragsschluss dauerhaft erkrankt, hat das Recht, seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio außerordentlich zu beenden. Kunden müssten es nicht hinnehmen, wenn sie wegen ihrer Krankheit die Angebote nicht mehr in vollem Umfang nutzen können, den Vertrag aber weiterführen sollen, erläutern die Experten von der Verbraucherzentrale in Erfurt.

Viele Sportstudios forderten in einem solchen Fall ein ärztliches Attest. Hierbei genüge es, wenn der Hausarzt die Sportunfähigkeit attestiert. Über die konkrete Art der Erkrankung müssten keine Angaben gemacht werden. Entscheidend sei, dass eine dauerhafte und vollständige Sportunfähigkeit vorliegt. Eine vorübergehende Erkrankung rechtfertige aber keine Kündigung.

Eine Kündigungsfrist bestehe im Fall einer dauerhaften Erkrankung nicht. Die Kündigung müsse jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Krankheitsbeginn mitgeteilt werden. Entscheidend sei das Eingangsdatum beim Fitnessstudio. Sinnvoll sei eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.