Winzer dürfen nicht mit Begriff „bekömmlich“ für Wein werben
Mainz/Leipzig (dpa) - Für Wein darf laut EU-Recht nicht mit dem Versprechen geworben werden, dass er der Gesundheit gut tut. Winzer aus der Pfalz mussten deshalb ihr Etikett ändern. Zurecht, wie Bundesrichter entschieden.
Für Wein darf nicht mit den Begriffen „bekömmlich“ wegen „sanfter Säure“ geworben werden. Dies verstoße gegen europäisches Recht, das gesundheitsbezogene Angaben für alkoholische Getränke verbietet, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit. Eine Winzergenossenschaft aus der Pfalz wollte juristisch erreichen, dass sie ihre Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ und dem Hinweis auf „sanfte Säure“ vermarkten darf.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September vergangenen Jahres entschieden, dass diese Angaben auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung abzielten, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschwiegen und daher unzulässig seien (Rechtssache C-544/10).
Die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht Trier und dem Oberverwaltungsgericht Koblenz erfolglos geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht wies nun die Revision gegen diese Entscheidungen zurück (BVerwG 3 C 23.12 - Urteil vom 14. Februar 2013).
Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Ulrike Höfken (Grüne) sieht mit dem Urteil die Weinkontrolle des Landes bestätigt, die das Etikett beanstandet hatte. „Wein ist mehr als ein Getränk, es ist ein wertvolles Kulturgut und Genussmittel aus unserer Heimat“, erklärte sie. Gleichwohl müssten Verbraucher vor irreführenden Angaben geschützt werden. „Vor allem wenn sie die Gefahren des Alkohols völlig ausblenden.“