Für Organspende reicht ein Zettel im Geldbeutel
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Die Bereitschaft zur Organspende muss nicht unbedingt auf einem Spenderausweis festgehalten werden. „Ein Zettel im Geldbeutel reicht im Prinzip“, sagt Birgit Blome von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Bislang gelte in Deutschland bei der Organspende die sogenannte erweiterte Zustimmungsregel, erläutert die Expertin von der DSO. Spendenbereite Menschen füllen demnach am besten einen Ausweis aus und sprechen mit ihren Angehörigen über das Thema. Aber auch wenn sie nicht über einen Ausweis verfügen, können sie nach ihrem Tod Organe spenden: Sie sollten für diesen Fall zumindest ihre Angehörigen über ihre Spendenbereitschaft informiert haben, rät Blome - oder eben einen entsprechenden Zettel bei sich tragen.
Liegen weder Ausweis noch andere Willensbekundungen vor, werde nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen geforscht. „War er sozial eingestellt? Hat er Blut gespendet?“, nennt Blome als Anhaltspunkte dafür, ob der Tote selbst mit der Organspende einverstanden gewesen wäre.
Das Alter spielt im Gegensatz zu Blut- und Knochenmarkspenden keine Rolle. „Die Funktionalität der Organe ist wichtig, nicht das kalendarische Alter“, erläutert die DSO-Sprecherin. So habe auch schon ein 90-Jähriger nach seinem Tod seine Nieren gespendet - die in Deutschland am meisten benötigten Organe. Auch eine ärztliche Untersuchung zu Lebzeiten ist nicht notwendig für den Organspendewunsch.