Kassen informieren oft nicht über Rechte bei Behandlungsfehlern

Düsseldorf (dpa/tmn) - Behandlungsfehler können für Betroffene schwere Folgen haben, und die wenigsten Patienten wissen in dem Fall, wie sie zu einer Entschädigung kommen. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse werden sie jedoch oft allein gelassen.

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Nach einem Behandlungsfehler müssen Krankenkassen Versicherte unterstützen, ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Fehler bei einer Kassenleistung entstanden und noch nicht verjährt ist. Die Praxis sieht aber mitunter anders aus, wie eine Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter 50 gesetzlichen Krankenkassen ergeben hat.

Demnach geben zwar alle befragten Kassen an, Patienten bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu unterstützen. Aber nur vier Prozent wenden sich direkt mit einem Anschreiben an ihre Versicherten. Häufiger informieren die Kassen über ihre Internetseiten (78 Prozent) und veröffentlichen dazu Beiträge in ihrem Mitgliedermagazin (60 Prozent).

48 der befragten Kassen erläutern den Ratsuchenden zwar die erforderlichen Schritte, um gegen einen Behandlungsfehler vorzugehen. Doch nur 37 sehen auch in die eigenen Akten, um den Verdacht zu prüfen. 35 der befragten Kassen geben an, dass sie stets ein Gutachten erstellen, wenn es Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler gibt und die Versicherten ausdrücklich eine weitere Unterstützung wünschen.

Seit Februar 2013 sind die Krankenkassen verpflichtet, Versicherte bei einem geäußerten Verdacht eines Behandlungsfehlers mit Informationen zu versorgen und sie bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Die Verbraucherschützer wollten wissen, wie die Kassen diese rechtlichen Vorgaben umsetzen. Dazu verschickten sie Fragebögen an insgesamt 72 gesetzliche Krankenkassen. 50 der befragten Kassen gaben Auskunft.