Kein Anspruch auf gleichgeschlechtliches Pflegepersonal
Düsseldorf (dpa/tmn) - Die Missbrauchsvorwürfe gegen einen Pfleger an der Berliner Charité lassen Patienten aufhorchen. Generell ist es vielen unangenehm, von andersgeschlechtlichem Personal gepflegt zu werden.
Ein Recht auf gleichgeschlechtliche Pfleger gibt es aber nicht.
Krankenhauspatienten haben keinen Anspruch auf gleichgeschlechtliches Pflegepersonal. Dennoch sollten sie die Stationsleitung informieren, wenn sie nur von Männern oder nur von Frauen gepflegt werden wollen, rät Anke Kirchner, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich sollte man immer seinen Wunsch äußern, wenn man kein gutes Gefühl dabei habe, als Mann von einer Frau oder umgekehrt zum Beispiel gewaschen zu werden. Auch bestimmte kulturelle Hintergründe könnten dafür sprechen, dass etwa eine Patientin nur von Krankenschwestern, nicht aber von Pflegern betreut werden möchte.
Ob das Krankenhaus dem Wunsch allerdings immer entsprechen könne, sei angesichts feststehender Dienstpläne fraglich, sagt Kirchner. Bei planbaren Operationen empfiehlt sie daher, sich schon im Vorfeld bei der Klinik zu erkundigen und sich gegebenenfalls für eine andere zu entscheiden, wenn dort mehr Mitarbeiter des gewünschten Geschlechts tätig sind. Da Patienten zum Beispiel bei länger geplanten Hüft-Operationen das Krankenhaus frei wählen dürfen, müssten sie nicht dem Vorschlag ihres behandelnden Arztes folgen.
Besonders schwierig ist die Situation nach Kirchners Einschätzung nachts. Oft sei nur eine einzige Schwester oder ein einziger Pfleger für eine Station mit männlichen und weiblichen Patienten zuständig.