Auf Kennzeichnung achten Kräutertees gegen Erkältung als Arzneimittel

Leipzig (dpa/tmn) - Erste Anzeichen einer Erkältung bekämpfen viele mit Kräutertees. Dabei sollte man auf die Kennzeichnung als Arzneimittel oder Arzneitee achten, rät die Verbraucherzentrale Sachsen.

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Anders als reguläre Kräutertees unterliegen Arzneitees dem Arzneimittelgesetz.

Voraussetzung für die Zulassung von Arzneitees ist allerdings nicht, dass sie nachweislich helfen. Für die darin enthaltenen Heilpflanzen gebe es aber zumindest Qualitätsstandards, erklärt Birgit Brendel, Fachreferentin bei der Verbraucherzentrale. Außerdem ist geregelt, wie solche Tees zusammengesetzt sein müssen. Auch bei welchen Beschwerden der Tee helfen soll und wann man ihn nicht trinken darf, ist dann auf der Packung vermerkt.