Medikamente nur nach Rücksprache mit Arzt brechen

Berlin (dpa/tmn) - Um Tabletten leichter einnehmen zu können, brechen viele Patienten sie in der Mitte durch. Dafür scheinen die Tabletten durch eine Bruchrille auch geeignet zu sein, jedoch ist diese noch kein Zeichen dafür, dass das medizinisch problemlos ist.

Bisher gibt es keine Datenbank, in der die Informationen zur Zerteilbarkeit aller Medikamente zusammengefasst sind. Ursula Sellerberg von der Bundesapothekerkammer empfiehlt daher, sie nur zu brechen, wenn es ausdrücklich im Beipackzettel erlaubt ist, oder es explizit beim Arzt oder Apotheker nachzufragen.

Viele Tabletten sind mit einer Kerbe ausgestattet, sollen allerdings nicht zerteilt werden. Nach Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) brauchten 2009 mehr als 18 Millionen gesetzlich Versicherte rezeptpflichtige Tabletten, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen.

Laut Ursula Sellerberg ist das Teilen von Medikamenten besonders kritisch, wenn sie nur sehr geringe Wirkstoffkonzentrationen enthalten. Hier ist es wahrscheinlich, dass der Wirkstoff nicht gleichmäßig auf die beiden Hälften verteilt ist und dadurch die Wirkung verändert wird. Auch das Teilen von sehr kleinen Tabletten sollte vermieden werden, da hier durch das Absplittern die Wirkstoffdosis zu stark verringert werden kann.

Sogenannte Retardtabletten sollen den Wirkstoff verlangsamt in den Körper abgeben. Dadurch wird eine gleichmäßige Wirkstoffkonzentration über einen längeren Zeitraum ermöglicht. Diese Tabletten werden zum Beispiel bei chronischen Schmerzen oder bei Bluthochdruck eingesetzt. Die Tabletten sind mit einem Film überzogen oder einzelne Kügelchen durch eine Hülle umgeben, um den Wirkstoff erst über die Zeit freizusetzen. Hier führt ein Durchbrechen zur sofortigen Freisetzung einer größeren Wirkstoffmenge.