Mehr Geld für Demenzkranke - Jetzt Antrag bei Pflegekasse stellen
Berlin/Stuttgart (dpa/tmn) - Erstmals können Demenzkranke ohne Pflegestufe ab 2013 Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Das Geld fließt aber nicht einfach so aufs Konto. Um es zu bekommen, müssen Betroffene bestimmte Leistungen buchen.
Es ist ein kleiner Schritt nach vorne: Pflegebedürftige mit einer Demenzerkrankung bekommen vom 1. Januar 2013 an mehr Geld von der Pflegeversicherung. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) erhalten erstmals auch Menschen Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die noch keine Pflegestufe haben, aber trotzdem Betreuung brauchen.
Bisher bekommen nur Menschen mit Pflegestufe I, II oder III Pflegegeld oder entsprechende Sachleistungen. Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegestufe zwischen 235 und 700 Euro pro Monat. Es ist als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige oder andere ehrenamtliche Pfleger gedacht. Wird ein professioneller Pflegedienst engagiert, erhält der Pflegebedürftige Sachleistungen. Sie liegen je nach Pflegestufe bei 450 bis 1550 Euro pro Monat.
Künftig erhalten Menschen mit Pflegestufe I und II mehr Geld, wenn eine „erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz“ vorliegt. Das ist bei vielen Demenzkranken der Fall. Für sie steigt das Pflegegeld in der Stufe I um 70 Euro auf 305 Euro, in der Stufe II um 85 Euro auf 525 Euro. Die Sachleistungen erhöhen sich in der Stufe I um 215 Euro auf 665 Euro, in der Stufe II um 150 Euro auf 1250 Euro. In der Stufe III bleibt alles beim Alten.
Neu ist, dass auch Menschen Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten, die keine Pflegestufe haben, aber eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin. In der sogenannten Pflegestufe 0 beträgt das Pflegegeld 120 Euro im Monat, die Pflegesachleistung liegt bei 225 Euro.
Dieses Geld gibt es aber nicht automatisch. Demenzkranke ohne Pflegestufe müssen einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen, erklärt Ann Marini, Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes in Berlin. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfe dann, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Ein Kriterium dafür ist beispielsweise, dass höhere Hirnfunktionen gestört sind, die zu Problemen bei der Alltagsbewältigung führt: Der Betroffene findet zum Beispiel seine Wohnung nicht mehr oder vergisst nach kurzer Zeit Absprachen.
Menschen, bei denen eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, erhalten schon jetzt zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 100 bis 200 Euro im Monat. Damit können Demenzkranke zum Beispiel niedrigschwellige Angebote wie die Betreuung in einer Alzheimer-Gruppe finanzieren. „Viele der Anbieter rechnen direkt mit den Pflegekassen ab“, erklärt Konstanze Pilgrim vom Verein Angehörigenberatung Nürnberg. Manche schickten aber auch eine Rechnung, die der Demenzkranke bei seiner Pflegekasse einreichen muss.
Künftig bekommen Erkrankte außerdem Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander, so Marini. Um an sie heranzukommen, gelten aber die gleichen Voraussetzungen.
Günther Schwarz geht davon aus, dass Menschen, die bereits zusätzliche Betreuungsleistungen beziehen, automatisch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekommen. „Sie sollten aber auf Ihrem Kontoauszug nachgucken“, rät der Experte der Alzheimer Beratung Stuttgart.
Das gilt auch für Menschen, die bereits eine Pflegestufe haben und zusätzliche Betreuungsleistungen bekommen. Sie sollten ebenfalls prüfen, ob die neuen Leistungen bei ihnen eingehen. Ann Marini empfiehlt, sicherheitshalber mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen.