Ursprünglich stammt die „R“-Regel noch aus einer Zeit, in der es schlechtere Kühlmöglichkeiten gab. Heute müssen Verbraucher aber auch in Monaten ohne „R“ nicht auf die Meeresfrüchte verzichten, etwa aus dem Supermarkt. Darauf weist das Fisch-Informationszentrum hin.
Grundsätzlich gilt: Keine Muscheln zubereiten, deren Schale schon geöffnet ist. Wer sich nicht sicher ist, kann auf die Schale klopfen. Schließt sie sich, ist die Meeresfrucht noch gut. Tut sie es nicht, lebt sie nicht mehr und sollte entsorgt werden.