Nein zur aktiven Sterbehilfe

Kirchen geben Formulierungs-Anleitung.

Köln. Die christlichen Kirchen in Deutschland haben sich dazu bekannt, todkranken Menschen ein menschenwürdiges Lebensende zu ermöglichen, lehnen aktive Sterbehilfe aber strikt ab. Die Linie heiße: „Sterben lassen, aber nicht beim Sterben helfen“, sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, in Köln bei der Vorstellung einer „Christlichen Patientenvorsorge“.

Mit Hilfe des neuen Formulars könne jeder vorsorgen für den Fall, dass er bei schwerer Krankheit oder im Sterbeprozess seinen Willen nicht mehr selbst äußern könne.

Aufgrund der veränderten Gesetzeslage durch das 2009 in Kraft getretene Patientenverfügungsgesetz war eine Neukonzeption notwendig geworden.

In der „Patientenvorsorge“ kann man eine Vertrauensperson benennen, eine Betreuungsverfügung verfassen und konkrete Behandlungs- oder Unterlassungswünsche ankreuzen. Das Dokument wurde von der Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) erarbeitet. Es ersetzt die seit 1999 bestehende „Christliche Patientenverfügung“, die millionenfach abgerufen wurde.

Viele Menschen seien verunsichert, sagte Zollitsch. Die Medizin helfe auf „großartige Weise“, provoziere aber auch viele Fragen, etwa wie viel Lebensverlängerung sinnvoll sei und wann eine Therapie abgebrochen werden könne. Die Kirche sei „Anwalt der Leidenden und Sterbenden“. Die Hilfestellung finden Sie unter: www.ekd.de/patienten- vorsorge