Neue Ausweise für Schwerbehinderte
Künftig gibt’s den Nachweis in Scheckkartengröße. Alte Papiere bleiben gültig.
Siegburg. Er ist so klein wie eine Bankkarte und soll weniger diskriminierend wirken als die alten großen Papierlappen: der neue Schwerbehindertenausweis. Nun können Behörden den Ausweis im Scheckkartenformat ausstellen.
Für Schwerbehinderte ändert sich nichts. Die alten Ausweise bleiben gültig. Wer noch keinen Ausweis hat, aber schwerbehindert ist, sollte sich um den Nachweis kümmern. Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Anspruch haben Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Als behindert gelten Menschen, wenn ihre körperliche, geistige oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.
Hierbei kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Menschen, die im Alter beispielsweise an Rücken- oder Hüftschmerzen leiden, bekämen häufig keinen Schwerbehindertenausweis ausgestellt, „weil ihr Gesundheitszustand eben nicht von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht“, erklärt Claudia Heinzen vom Sozialverband Deutschland.
Liegen mehrere Krankheiten oder Behinderungen vor, wird es kompliziert. Die einzelnen GdB-Werte dürfen nicht einfach addiert werden.
Als Antrag reicht zunächst ein formloses Schreiben an das Versorgungsamt aus, das dann einen Antragsvordruck verschickt. Vordrucke liegen aber auch bei den örtlichen Fürsorgestellen, den Sozialämtern und Bürgerbüros aus.
Mit dem Antrag sollten alle Unterlagen zum Gesundheitszustand eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. Das können Gutachten oder Röntgenbefunde sein. „Wer lange nicht beim Arzt war, sollte in Behandlung gehen, bevor er einen Antrag stellt“, empfiehlt Heinzen. Bescheinigungen anderer Behörden und Leistungsträger wie ein Pflegegutachten gehören ebenfalls zum Antrag dazu.
Ermittelt die Behörde einen GdB von 50 oder mehr, stellt sie einen grünen Ausweis aus. Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erhalten einen grün-orangen Ausweis.
Sie dürfen kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Außerdem vergibt die Behörde Merkzeichen für bestimmte Behinderungen. Das Merkzeichen Bl steht für blind, H für hilflos und G für erheblich gehbehindert.
Schwerbehinderten stehen zahlreiche Nachteilsausgleiche zu. Dazu gehören vor allem Steuerermäßigungen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub, außerdem gilt ein verbesserter Kündigungsschutz. Blinde und außergewöhnlich Gehbehinderte erhalten einen Parkausweis. Damit dürfen sie zum Beispiel auf Parkplätzen für Rollstuhlfahrer parken.