Wie Organspenden vergeben werden
Patienten können selbst überprüfen, ob ihre Daten richtig angegeben sind.
Berlin. Die Organspende-Affäre an der Uni-Klinik Leipzig dürfte viele Patienten verunsichern. Es ist nicht der erste Fall, in dem es darum geht, dass Ärzte bei Organspenden manipuliert haben sollen. Mancher fragt sich nun: Nach welchen Kriterien werden Organe vergeben? Und kann ich als Patient erkennen, ob meine Krankendaten korrekt angegeben sind? Antworten auf diese und andere Fragen im Überblick.
Zuständig für die Zuteilung von Spenderorganen in sieben europäischen Ländern ist die Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) mit Sitz im niederländischen Leiden. Sie registriert alle Patienten in den Mitgliedsländern, die auf ein Organ warten. Die Richtlinien, nach denen hierzulande die Organe verteilt werden, hat die Bundesärztekammer nach Vorgaben des deutschen Transplantationsgesetzes erstellt. Die Transplantationen in Deutschland koordiniert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).
Spenderorgane werden nicht nur nach Wartezeit verteilt. Von besonderer Bedeutung sei auch die Dringlichkeit der Transplantation, da ein schwer kranker Patient ohne Spenderorgan unmittelbar sterben würde, erläutert Axel Rahmel, Medizinischer Direktor der ET. Außerdem muss das Organ zum Empfänger passen. Besonders wichtig sei die Übereinstimmung zwischen Spender und Empfänger zum Beispiel bei Nieren. Denn das beeinflusse das Ergebnis, also die Erfolgsaussichten der Organverpflanzung.
Der Schweregrad einer Lebererkrankung wird mithilfe des sogenannten Meld-Wertes angegeben. Der Meld-Wert wird aus drei Laborwerten, unter anderem Kreatinin, berechnet. Da eine Dialysebehandlung den Kreatininwert absenke und dieser den klinischen Zustand des Patienten bezüglich der Nierenfunktion dann nicht mehr korrekt wiedergebe, werde einem Patienten mit Dialysebehandlung ein fester Kreatininwert zugewiesen. Der Wert eines gesunden Menschen liegt jedoch weit darunter. Gibt der Arzt also fälschlicherweise an, sein Patient sei Dialysepatient, erscheint er bei der Wertberechnung kränker als er ist.
In seine allgemeine Krankenakte darf der Patient laut Rahmel immer Einsicht nehmen. „Die für die Transplantation relevanten Daten werden zusätzlich zu Vermittlungszwecken in das EDV-System von Eurotransplant (Enis) eingegeben“, erläutert er. Darüber müsse der Patient bei Aufnahme in die Warteliste informiert werden und sein Einverständnis dazu erteilen.
Der Patient kann nicht direkt Einsicht in Enis nehmen. „Er kann aber seinen Arzt bitten, ihm einen Ausdruck seiner in Enis gespeicherten Daten zu geben oder sich direkt an Enis wenden“, erklärt Rahmel. Darin sei erkennbar, ob vom Arzt beziehungsweise dem Transplantationszentrum eine Dialysebehandlung angegeben wurde. „Es ist auch ersichtlich, welcher Arzt diese Eingabe vorgenommen hat“, ergänzt Rahmel.