Nicht verunsichern lassen: Anrufe der Krankenkasse verbitten

Potsdam (dpa/tmn) - Nicht unter Druck setzen lassen und Anrufe der Krankenkasse verbitten: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gibt Tipps, wenn sich krankgeschriebene Arbeitnehmer zur schnellen Rückkehr in den Job gedrängt fühlen.

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Wenn krankgeschriebene Arbeitnehmer das Gefühl haben, ihre Krankenkasse dränge sie per Telefon zur schnellen Rückkehr in den Job, sollten sie sich nicht verunsichern lassen. Am besten verbitten sie sich solche Anrufe. „Wenn ich mich unter Druck gesetzt fühle, dann sollte ich dem Anrufer klar sagen, „nein, dazu möchte ich jetzt keine Aussage treffen, bitte rufen Sie mich auch nicht nochmals an““, rät Andrea Fabris von der Beratungsstelle Potsdam der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Bekommt der Versicherte trotzdem weiterhin Anrufe, sollte er sich bei seinem Sachbearbeiter oder beim Vorstand der Kasse beschweren. Fabris empfiehlt, das schriftlich zu machen und auch zu notieren, wann welcher Mitarbeiter angerufen hat. Das bedeute im Endeffekt, ein Anrufprotokoll zu führen.

Laut dem jüngsten „Monitor Patientenberatung“ wenden sich regelmäßig Versicherte an die UPD-Beratungsstellen, die sich durch Telefonanrufe oder sehr intime Fragen der Kassen unter Druck gesetzt fühlen, sich möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu erklären. Es komme zum Beispiel vor, dass eine Kasse kurzfristig die Krankengeldzahlung einstellt, weil sie einen Versicherten nach einem Gutachten ihres Medizinischen Dienstes für arbeitsfähig hält, obwohl die Ärzte des Betroffenen das anders sehen.

Auch von der Vorhaltung, sie seien bei einem vorhergehenden Anruf nicht erreichbar gewesen, sollten Versicherte sich nicht verunsichern lassen, empfiehlt Fabris. Dafür müssten sie sich nicht rechtfertigen und ihre Abwesenheit nicht erklären. „Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet ja nicht, dass man 24 Stunden am Tag zu Hause sitzen muss, sondern man kann schon rausgehen, man kann spazieren gehen, sofern es der Gesundheitszustand ermöglicht.“ Es reiche, zu sagen: „Ja, ich war nicht da.“

Service:

Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen in 21 Beratungsstellen, über ihren Arzneimittelberatungsdienst unter der Telefonnummer 0351/458 50 49 sowie über ein kostenfreies Beratungstelefon. Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr), Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr), Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr). Mobilfunktarife abweichend.