Rot, blau, gelb, grün: Was die Rezeptfarbe aussagt

Berlin (dpa/tmn) - Rezepte für Medikamente sind eine bunte Mischung: Rote, blaue, gelbe und grüne Scheine landen täglich auf den Apothekentresen. Doch was verbirgt sich hinter den Farben?

„Die verschiedenen Farben weisen vor allem auf Unterschiede in der Abrechnungsart und Gültigkeitsdauer hin“, sagte Ursula Sellerberg von der Bundesapothekerkammer in Berlin. Das rote Kassenrezept kommt am häufigsten vor und ist drei Monate gültig. „Allerdings erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Medikamente nur, wenn man die Rezepte innerhalb eines Monats in der Apotheke einlöst“, erklärt Sellerberg. Für Kassenpatienten falle dann nur noch die gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf bis höchstens zehn Euro pro Arzneimittel an.

Privatrezepte werden hingegen vorrangig an Privatpatienten ausgegeben. Aber auch gesetzlich Versicherte können vom Arzt die blauen Scheine erhalten, sagte Sellerberg. Das sei der Fall, wenn ihnen ein Medikament verschrieben wird, das die Krankenversicherung nicht bezahlt. Ein Beispiel ist die Anti-Baby-Pille. Jedoch müssten Kassenpatienten dann den vollen Preis zahlen, während Privatversicherte ihn von ihrer Kasse zurückbezahlt bekommen können.

Das hänge aber vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Außerdem müssten Privatpatienten den blauen Schein selbst bei ihrer Krankenkasse einreichen. Anders als bei Kassenrezepten sei das bei Privatrezepten nicht Aufgabe der Apotheker. Gültig sind die blauen Rezepte ebenfalls drei Monate.

Weil Betäubungsmittel missbraucht werden können, unterliegen gelbe Betäubungsmittelrezepte strengen Kontrollen. Sie bestehen aus drei Blättern, von denen jeweils eins beim Arzt, bei der Apotheke sowie bei der Krankenkasse verbleibt. Außerdem dürfen gelbe Rezeptformulare nur innerhalb von acht Tagen eingelöst werden, das Ausstellungsdatum eingerechnet.

Mit einem grünen Rezept empfehlen Ärzte ihren Patienten bestimmte Medikamente. In der Regel sind diese rezeptfrei. „Der Kunde muss die Arznei deshalb in der Apotheke vollständig selbst bezahlen“, erklärte Sellerberg. Weil Patienten die angeratene Medizin auch jederzeit ohne Rezept kaufen könnten, sei der grüne Schein unbegrenzt gültig. „Dennoch ist er sinnvoll, weil er bei vielen Menschen die Therapietreue erhöht“, sagte Sellerberg.