Schlaganfall-Verdacht mit FAST-Regel überprüfen
Gütersloh (dpa/tmn) - Der Verdacht auf einen Schlaganfall ist ein Notfall, bei dem jede Minute zählt. Bekommt der Betroffene zu spät Hilfe, kann er sterben oder dauerhafte Behinderungen davontragen.
Auf die absolute Dringlichkeit bei der Behandlung von Schlaganfällen weist die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in Gütersloh hin. Typische Anzeichen eines Schlaganfalls sind Sprach- und Sehstörungen, Lähmungen, Taubheitsgefühle, unsicherer Gang mit Schwindel und starke Kopfschmerzen, die alle auf der Unterversorgung des Gehirns mit Blut beruhen.
Überprüfen lasse sich der Verdacht mit dem sogenannten FAST-Test. F steht für Face (engl. für Gesicht), erläutert die Stiftung. Helfer sollten den Betroffenen bitten zu lächeln. Verzieht er nur eine Gesichtshälfte, könnte die andere infolge eines Schlaganfalls gelähmt sein. A steht für Arms (Arme) und bedeutet, dass die Person beide Arme nach vorne strecken und die Handflächen nach oben drehen soll. Gelingt das nicht, ist das ebenfalls ein Anzeichen für eine Lähmung.
S steht für Speech (Sprache). Schafft es der Betroffene nicht, einen einfachen Satz nachzusprechen oder klingt seine Stimme verwaschen, könnte er eine Sprachstörung haben, die auf einen Schlaganfall hindeutet. T schließlich steht für Time (Zeit) und meint, dass beim Verdacht auf einen Schlaganfall umgehend über den Notruf 112 Hilfe gerufen werden muss. Diese Nummer gelte auch in allen EU-Mitgliedsstaaten, erläutert die Stiftung anlässlich des Europäischen Notruftags am Montag (11. Februar).