Vorsicht beim Kauf: Weizenmehl in Roggenbrötchen
München (dpa/tmn) - Beim Kauf eines Roggenbrötchens sollte man nicht davon ausgehen, dass es ausschließlich aus Roggenmehl gebacken wurde. Lediglich ein Mindestanteil von 50 Prozent ist vorgeschrieben, erläutert die Verbraucherzentrale Bayern.
08.09.2016
, 05:00 Uhr
Deshalb kann das Roggenbrötchen zur Hälfte zum Beispiel aus Weizenmehl bestehen. Wurde ausschließlich Roggenmehl verwendet, erkennen Verbraucher es daran, dass das Brötchen flacher, fester und klebriger ist als Weizengebäck.