Zeit der Tränen: Pollen fliegen, Ambrosia droht

Berlin (dpa) - Schniefende Nasen, tränende Augen und so schnell kein Ende: Etwa 20 Prozent der Erwachsenen und 15 Prozent der Kinder sind in Industrienationen von Heuschnupfen betroffen, schätzt die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Birken oder Gräser, Hasel oder Erle und immer öfter auch Ambrosia führen mit ihren Pollen das Immunsystem in die Irre und lösen im menschlichen Körper heftige allergische Reaktionen aus, die bis zu Asthma reichen können. „Die Klimaerwärmung der letzten 25 Jahre führte zu einer deutlich längeren Pollenflugzeit im Jahr“, sagte die FU-Meterologin Sandra Kannabei. Das FU-Institut betreibt seit Jahren gemeinsam mit dem Wetterdienst MeteoGroup den Polleninformationsdienst. Beim regelmäßigen Auswerten ihrer zahlreichen Pollenfallen stellten die Experten fest: Die Blühzeit der Birke hat sich durch den Klimawandel seit 1984 bereits deutlich verlängert - von 28 auf 36 Tage - und zudem um elf Tage nach vorne verschoben.

Im Herbst bildet dann die Ambrosia-Pflanze den späten Abschluss, weil sie die sonst Anfang September mit dem Beifuß endende Pollensaison bis weit in den Oktober hinein verlängert. Nur noch der November bleibt somit quasi pollenfrei und bietet Zeit zum Durchatmen.

„Kein Heuschnupfen sollte unbehandelt bleiben“, warnte der Kinderarzt, Allergologe und Lungenfachmann Michael Silbermann. „Denn wenn die Nase zu ist, gelangen sämtliche eingeatmeten Allergene direkt in die Bronchien.“ 80 Prozent der Asthmatiker haben einen Heuschnupfen. Je nach Grad der Allergie, so Silbermann, sei eine spezifische Immuntherapie wichtig - früher Desensibilisierung oder Hyposensibilisierung genannt -, bei der der Körper durch Injektionen schrittweise an das Allergen gewöhnt wird.

Die neueren Methoden mit Tropfen oder Tabletten hält er noch nicht für ausgereift. So habe die so genannte „Grastablette“, bei der ein Süßgras-Standardallergen täglich nüchtern geschluckt werden muss, zwar in Studien erfreuliche Erfolge gezeigt, aber zu viele Patienten würden die 36 Monate dauernde Eigenbehandlung nicht durchhalten.