Ein Ziegenkäse muss nicht nur aus Ziegenmilch bestehen. Er könne durchaus auch Kuhmilch enthalten, erläutert die Verbraucherzentrale Bayern. Dies sei aber für Verbraucher nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Denn nach Paragraf 14 der Käseverordnung müsse Kuhmilch nicht in der Zutatenliste aufgeführt sein. Nur wenn der Käse Milch von einer anderen Tierart als vom Rind enthalte, müsse darauf hingewiesen werden. Für Kuhmilchallergiker könne es problematisch sein, wenn nicht extra auf die ebenfalls enthaltene Kuhmilch hingewiesen werde.
Ein Beispiel für die unklare Kennzeichnung findet sich auf dem vom Bundesverbraucherministerium geförderten Portal lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen: Auf einer groß mit der Aufschrift „Ziegenkäse“ versehenen Verpackung deutet nur die kleingedruckte Angabe „mit mindestens 15 Prozent Ziegenmilch und Kümmel“ darauf hin, dass noch andere Zutaten vorkommen. Allerdings bleibe offen, welche, erläutern die Verbraucherschützer.