An schwülen Tagen nicht den Keller lüften

Rostock (dpa/tmn) - Feuchte Kellerräume müssen regelmäßig gelüftet werden - aber besser nicht an heißen oder schwülen Tagen. Sonst schlägt sich die Feuchtigkeit der warmen Außenluft an den kühlen Innenwänden als Kondenswasser nieder.

Schlimmstenfalls könne sich dann Schimmel bilden, erklärt Horst-Ulrich Frank, Energieexperte der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern. Befindet sich eine Wohnung im Keller, die täglich gelüftet werden sollte, nutzt man dafür am besten die zweite Nachthälfte oder den frühen Morgen.

Wird im Keller gewaschen, Wäsche getrocknet oder gebügelt, sei regelmäßiges Stoßlüften wichtig. Dann am besten die Fenster und Türen dabei kurz weit öffnet. Ein Hygrometer helfe außerdem, die Raumtemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren.