Ausfall der Heizung: Wann Mieter den Notdienst rufen dürfen
Berlin (dpa/tmn) - Fällt im Winter die Heizung aus, darf der Mieter in Notfällen selber einen Handwerker beauftragen. Dennoch muss er zuvor versuchen, seinen Vermieter zu erreichen. Sonst bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen.
Gewöhnlich müssen Mieter bei einer Reparatur erst den Vermieter informieren, bevor er einen Handwerker beauftragt. Auch wenn im Winter die Heizung ausfällt, müssen sie zuvor versuchen, den Vermieter zu kontaktieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Außerdem muss der Vermieter eine angemessene Frist für das Organisieren der Reparatur eingeräumt bekommen. Erst wenn diese nicht zu erreichen sind oder den Mangel nicht schnellstmöglich beheben lassen, sollte der Mieter selbst tätig werden.
Hält sich der Mieter nicht an diese Regeln, kann es sein, dass er die Reparaturkosten selber tragen muss. Dies gilt auch dann, wenn er sehr hohe Kosten verursacht, die offensichtlich nicht erforderlich sind. Bei einer eigenen Beauftragung sollten sich Mieter daher immer auf die notwendigsten Reparaturen beschränken.