Barrierefreiheit beim Bau konkret vereinbaren

Berlin (dpa/tmn) - Die Wohnung wird „altengerecht“ saniert und hinterher passt durch keine Tür ein Rollstuhl. Um solch einen Reinfall zu vermeiden, sollten Eigentümer vorab die Barrierefreiheit rechtssicher vereinbaren.

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Klartext ist dabei unverzichtbar: Wer einen barrierefreien Bau oder einen entsprechenden Umbau der eigenen vier Wände plant, sollte sich nicht auf schwammige Begriffe wie „barrierearm“, „barrierefreundlich“, „altengerecht“ oder „seniorengerecht“ verlassen. Darauf weist Heike Böhmer, geschäftsführende Direktorin des Instituts für Bauforschung in Hannover, hin. „Diese Begriffe sind nicht definiert und beschreiben keinen verbindlichen Standard“, warnt Böhmer.

Falsch sei auch, die Beschreibung „barrierefrei“ als allgemeingültig zu verstehen und wichtige Details beim Bau oder Umbau nicht mit dem Bauträger vertraglich zu vereinbaren. Sinnvoll sei in den meisten Fällen, sich vor Entscheidungen und Beauftragungen von unabhängigen Experten beraten zu lassen. Verträge und Planungen sollten von ihnen fachlich und rechtlich geprüft werden, rät Böhmer in einem Expertentipp des Bauherren-Schutzbundes.

Besonders bei älteren Gebäuden stoßen Berater und Planer wegen der baulichen Gegebenheiten manchmal an die Grenzen des Machbaren. Aber auch dann seien Optimierungen möglich, die den Anforderungen der Nutzer entsprechen. Man spreche dann als Kompromisslösung von einer Barrierereduzierung, so Böhmer.