Besenreine Rückgabe - Wohnung sollte sauber sein
Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn alle Möbel und Sachen bereits aus der Wohnung geschafft wurden, ist bei einem Auszug noch lange nicht alles geschafft. Denn vor der Übergabe kommt noch das Großreinemachen.
In den meisten Mietverträgen ist geregelt, dass die Wohnung - abgesehen von der Ausführung von Schönheitsreparaturen - bei Auszug auch „besenrein“ zu übergeben ist. Dies bedeutet allerdings nicht, dass kurzes Durchfegen ausreicht. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Denn die Wohnung sollte grundsätzlich sauber sein.
Zu einer besenreinen Übergabe gehört, dass der Boden gefegt beziehungsweise der Teppichboden gesaugt ist und grobe Verschmutzungen an Böden, Wänden und Decken entfernt wurden. Auch die Heizkörper, Türen und Fenster sowie die Küchen- und Badeinrichtungen sollten gewischt werden. Sollte der Mieter dies nicht machen, kann der Vermieter eine Nachbesserung verlangen oder gegebenenfalls ihm die Kosten für eine entsprechende Reinigung in Rechnung stellen.
Allerdings dürfen bei der Endreinigung der Wohnung auch keine allzu hohen Anforderungen an den Mieter gestellt werden. So kann auf eine Tiefenreinigung des Teppichs oder vorhandener Gardinen verzichtet werden, wenn dies nicht zur Beseitigung von Schäden notwendig sein sollte.