Bleirohre nicht ausgetauscht: Vermieter muss informieren
Bonn (dpa/tmn) - Im vergangenen Jahr mussten Hausbesitzer alte Bleirohre entfernen lassen. Grund ist eine neue Trinkwasserverordnung. Wurde die Frist versäumt, mmuss der Vermieter die Mieter schriftlich darüber in Kenntnis setzen.
Bereits bis Anfang Dezember 2013 hätten Hausbesitzer alte Bleirohre im Gebäude austauschen müssen. Haben sie das versäumt, müssen sie ihre Mieter schriftlich darüber informieren. Darauf weist die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) hin. Mieter können sogar eine Bestätigung darüber verlangen, dass keine Bleirohre im Gebäude in Gebrauch sind. Will der Mieter auf Nummer sicher gehen, kann er eine Wasseranalyse in Auftrag geben. Dafür zuständig sind dem VDS zufolge Trinkwasserlabore, die nach der Norm DIN EN ISA 17025 arbeiten.
Hintergrund ist eine Änderung der Trinkwasserordnung. Sie sieht seit Ende vergangenen Jahres strengere Grenzwerte für Blei im Trinkwasser vor: Pro Liter dürfen nur noch 0,01 Milligramm enthalten sein. Das giftige Schwermetall geht aus alten Bleileitungen ins Trinkwasser über. So kann es in den menschlichen Körper gelangen, wo es sich anreichert und größtenteils in den Knochen ablagert. Symptome sind unter anderem Müdigkeit, Kopfschmerzen, Lähmungserscheinungen und sogar krankhafte Veränderungen des Gehirns.
Gerade für Schwangere und Kleinkinder ist eine erhöhte Bleikonzentration schädlich. Der neue Grenzwert ist laut VDS so niedrig angesetzt, dass auch für diese Risikogruppe eine gesundheitliche Bedrohung ausschließt.
Hausbesitzern, die alte Rohre bislang noch nicht ausgetauscht haben, droht ein Bußgeld. Sie brauchen einen Fachmann, um auszumachen, ob Leitungen unter Putz aus Blei sind. Bei freiliegenden Leitungen ist das offensichtlicher: Blei erscheine silbergrau. Es klinge bei einem Klopftest nicht metallisch, sondern dumpf. Lässt sich das Material mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben, handelt es sich Blei und nicht zum Beispiel um Kupfer. Letzterer ist härter.