Die Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierung könne später bei Fragen herangezogen werden. Sollten sich sofort bei der Abnahme Mängel am Bau herausstellen, werden diese im Protokoll festgehalten. So kann später eine sogenannte Mängelrüge ausgesprochen und der Handwerker zur Nachbesserung aufgefordert werden.