Bauherren haben Recht auf förmliche Bauabnahme
Berlin (dpa/tmn) - Jeder Bauherr hat das Recht auf eine förmliche Bauabnahme. Dieses Recht sollten sie unbedingt in Anspruch nehmen und auf einer Abnahme mit Begehung bestehen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Rechtschritten beim Bauen: Die Haftung für den Neubau geht vom Schlüsselfertiganbieter auf den Bauherrn über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast bei Mängeln kehrt sich um - und die Schlussrechnung wird fällig.
Daher sollte die Abnahme möglichst sorgfältig durchgeführt werden, empfiehlt der VPB. Der Bauherr sollte sich dazu am Besten die fachliche Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen holen. Mit ihm gemeinsam sollte er den Bau begehen und auf mögliche Mängel hin kontrollieren.