Bauherren sollten für Fertighaus Festpreis verhandeln

Bad Honnef (dpa/tmn) - Für Fertighäuser sollten Bauherren mit dem Unternehmen einen garantierten Festpreis vereinbaren. Diese Kosten sollten auch bis zum Bauende verbindlich sein, erklärt Dirk-Uwe Klaas, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Fertigbau (BDF).

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Beachten müssen die Bauherren, was in der Summe enthalten ist - die Bau- und Leistungsbeschreibung hält das fest. Denn in der Regel gilt der Festpreis ab der Oberkante der Kellerdecke, viele Hersteller schließen auch das Erstellen der Bodenplatte ein. Extra hinzu kommen normalerweise Versicherungen und die individuelle Ausstattung des Gebäudes.

Bauherren können im Vertrag auch einen Fertigstellungstermin festhalten. So lasse sich bei geschickter Planung unnötige Miete sparen, nennt Klaas den Vorteil. Allerdings kann immer etwas dazwischen kommen, etwa das Genehmigungsverfahren verzögert sich oder der Baugrund macht Probleme. Dann trage das Bauunternehmen keine Schuld an einer Verspätung, so Klaas. Bauherren können aber bei einigen Unternehmen vereinbaren, wie hoch der Preisaufschlag höchstens sein darf, wenn die Bauzeit ohne Verschulden der Baufirma überschritten wird.