Baulärm beim Nachbarn muss in Kauf genommen werden
Braunschweig (dpa/tmn) - Hämmern, Bohren und Sägen - Baumlärm auf dem Nachbargrundstück muss grundsätzlich in Kauf genommen werden, heißt es in einem aktuellen Urteil. Das Kürzen der Miete ist in diesem Fall nicht erlaubt.
Baulärm auf einem Nachbargrundstück rechtfertigt keine Kürzung der Miete. Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn das Mietobjekt selbst mangelhaft ist. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Aktenzeichen: 1 U 68/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilte.
In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mieter über die Sanierungsarbeiten an dem Turm der benachbarten Kirche beschwert. Er kürzte seine Mietzahlungen erheblich und begründete dies mit den Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten.
Das Oberlandesgericht entschied allerdings, dass der Mieter die volle Miete zahlen muss. Denn das Mietobjekt selbst sei nicht mangelhaft, so die Richter. Verhältnisse im Umfeld wie eine Baustelle könnten nur dann als Mangel anerkannt werden, wenn sie die Tauglichkeit des Mietobjekts unmittelbar beeinträchtigten.