Baulärm in der Nachbarschaft rechtfertigt Mietminderung
Berlin (dpa/tmn) - Ob Neubau, Abriss, Um- oder Ausbau: Dabei entsteht Baulärm. Dieser Krach in der Nachbarschaft kann eine Mietminderung rechtfertigen. Das Landgericht Berlin spricht Mietern einen grundsätzlichen Anspruch auf lärmfreies Wohnen zu.
Bei Baulärm in der Umgebung des Hauses können Betroffene die Miete herabsetzen. Dabei spielt es nicht unbedingt eine Rolle, ob der Vermieter für diese Beeinträchtigungen verantwortlich ist oder ob er etwas dagegen unternehmen kann. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Der Vermieter kann auch nicht argumentieren, in Großstädten oder im innerstädtischen Bereich müsse immer mit Baumaßnahmen gerechnet werden. Das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 476/13) entschied, Baulärm aus der Nachbarschaft stellt auch im Innenstadtbereich einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar. Grundsätzlich haben Mieter Anspruch auf eine Wohnung frei von erheblichen Lärmstörungen.
Eine Mietminderung wegen Lärms ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes nur ausgeschlossen, wenn zum Beispiel schon beim Abschluss des Mietvertrages Vorarbeiten für Baumaßnahmen oder Lärmbeeinträchtigungen erkennbar waren. Dagegen spielt es keine Rolle, ob die Wohnung in der Innenstadt oder am Stadtrand liegt, ob das Nachbargrundstück bebaut ist oder nicht. Bei erheblichen Belästigungen und Baulärm durch eine benachbarte Großbaustelle kann die Miete zwischen 15 und 35 Prozent gekürzt werden.