Gehörlose haben Anspruch auf spezielle Rauchwarnmelder

Kassel (dpa/tmn) - In vielen Ländern sind sie Pflicht: Rauchmeldersysteme. Gehörlose können sich unter Umständen Rauchwarnmelder mit Lichtsignalanlage von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlen lassen.

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Gehörlose Menschen benötigen spezielle Rauchmeldersysteme, die nicht mittels Ton-, sondern Lichtsignalen warnen. Die Kosten hierfür übernehmen unter Umständen die gesetzlichen Krankenkassen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor (Az.: B 3 KR 8/13 R), auf die der Verband der Privaten Bauherren (VPB) hinweist. Diese speziellen Geräte dienen nach Ansicht der Richter einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis. Außerdem ermöglichen sie Gehörlosen ein selbstständiges Wohnen.

In vielen Bundesländern sind Rauchwarnmelder inzwischen Pflicht. Auch die Altbauten müssen in den meisten Ländern nachgerüstet werden. In Hessen und Baden-Württemberg läuft die Frist dafür nach Angaben des VPB bis zum 31. Dezember 2014. Bis Ende 2015 müssen alle Hausbesitzer in Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen. Die Nachrüstfrist in Nordrhein-Westfalen läuft bis Ende 2016, in Bayern bis Jahresende 2017, in Thüringen bis zum 31. Dezember 2018.

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist die Frist zum Nachrüsten bereits verstrichen. Noch keine gesetzlichen Regelungen gibt es in Sachsen, Berlin und Brandenburg. Im Saarland gibt es noch keine Vorschriften für Bestandsbauten, sondern nur für Neu- und bei Umbauten.

Auch wenn niemand kontrolliert, ob die Rauchwarnmelder tatsächlich installiert werden, rät der VPB Hausbesitzern zur Eigeninitiative. Rauchwarnmelder seien leicht zu installieren. In allen Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie in Flur und Treppenhaus sollten sie möglichst in der Mitte der Zimmerdecke montiert werden.