Bei Bauabnahme gesamte Gemeinschaftsanlage kontrollieren
Berlin (dpa/tmn) - Treten Wohnungskäufer einer Eigentümergemeinschaft bei, sollten sie bei der Bauabnahme nicht nur die eigenen vier Wände genauer unter die Lupe nehmen. Denn als Mitglied der Eigentümergemeinschaft übernehmen sie für die gesamte Anlage Verantwortung.
Nach der Bauabnahme haften sie also auch für mögliche Mängel auf der Gemeinschaftsanlage. Darauf macht der Verband Privater Bauherren in Berlin aufmerksam. Wichtig für Käufer zu wissen: Der größte Anteil des Kaufpreises steckt nicht im Sondereigentum, also der Wohnung, sondern im Gemeinschaftseigentum.
Vor der Vertragsunterzeichnung sollten sich Käufer mit allen Konsequenzen vertraut machen, die der Beitritt zur Eigentümergemeinschaft beinhaltet. Zwischen dem Vertragsentwurf und dem offiziellen Notartermin sollten rund 14 Tage liegen, damit genug Zeit dafür bleibt.
Denn zur Gemeinschaftsanlage gehören sämtliche Bauten: Tiefgaragen und Garagenhöfe, Spielplätze auf dem Gelände, aber auch die gesamte Haustechnik. Bei größeren Wohnanlagen kann sich die Bauabnahme über einen längeren Zeitraum hinziehen. Es ist also mitunter so, dass ein Käufer bereits in seiner Wohnung lebt, während das Nachbarhaus erst fertiggestellt wird. Gerade wenn hundert Wohnungen sich auf mehrere Wohnblöcke verteilen, kann die Anlage für den Einzelnen unübersichtlich werden. Ein Bausachverständiger kann dabei helfen, den Überblick zu behalten und beispielsweise die Haustechnik in anderen Gebäuden auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.