Bei Rauchmeldern auf das GS-Zeichen achten
Köln (dpa/tmn) - Rauchmelder retten Leben - daher sollten Verbraucher auf ihre Qualität und Verlässlichkeit achten. Die Modelle sollten das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und das CE-Zeichen tragen.
Rauchmelder sollten das GS-Zeichen tragen. Solche Geräte gebe es bereits ab 15 Euro im Handel. Dies sagt der TÜV Rheinland. Am 13. Juni ist der Tag des Brandmelders. Am besten wird der Rauchwarnmelder in der Mitte der Zimmerdecke installiert.
In immer mehr Bundesländern sind Rauchmelder Pflicht. In Neubauten oder nach Umbauten müssen diese in der Regel bereits direkt installiert werden - und zwar in jedem Schlafzimmer, in den Kinderzimmern und in Fluren, durch die Rettungswege führen. Für Altbauten gibt es Regelungen, die Rauchmelder bis zu einer bestimmten Frist nachzurüsten, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
In Baden-Württemberg und Hessen muss das bis zum 31. Dezember 2014 geschehen. Bis Ende 2015 müssen alle Hausbesitzer in Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen. Die Nachrüstfrist in Nordrhein-Westfalen läuft bis Ende 2016, in Bayern bis Jahresende 2017, in Thüringen bis zum 31. Dezember 2018. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist diese Frist bereits verstrichen. Noch keine gesetzlichen Regelungen gibt es aktuell in Sachsen, Berlin und Brandenburg. Im Saarland gibt es noch keine Vorschriften für Bestandsbauten.