Bei ungenehmigter Untervermietung droht fristlose Kündigung

München (dpa/tmn) - Wer ohne Erlaubnis einen Untermieter bei sich wohnen lässt, riskiert eine Kündigung - und zwar eine fristlose, wie sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München ergibt.

Mieter müssen ihren Vermieter fragen, bevor sie ihre Wohnung untervermieten. Darauf weist der Mieterverein München hin. Tun sie dies nicht, riskieren sie eine fristlose Kündigung, entschied das Amtsgerichts München (Az.: 423 C 29146/12).

In dem verhandelten Fall hatte die Vermieterin einer Wohnung von Dritten erfahren, dass die von ihr vermietete Wohnung untervermietet wird. Sie forderte den Mieter daraufhin auf, dies zu unterlassen. Der Mieter erklärte jedoch, es handele sich lediglich um Besuch. Hierauf kündigte die Vermieterin fristlos und erhob Räumungsklage.

Mit Erfolg: Laut der Aussage mehrerer Zeugen war die Wohnung tatsächlich untervermietet. Die Richterin gab der Klage daher statt. Das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter sei nachhaltig zerstört. Daher sei eine vorherige Abmahnung hier nicht erforderlich gewesen.