Beim Kauf vom Bauträger: Abschläge nach Fortschritt zahlen
Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Immobilie von einem Bauträger erwirbt, sollte die Abschläge entsprechend dem Baufortschritt bezahlen. So können sich Käufer vor Verlusten absichern, informiert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Denn sollte der Bauträger pleitegehen, erhält der Käufer unter Umständen von dessen Bank nur den Gegenwert der Bauruine ausbezahlt - und zwar unabhängig davon, wie viel Geld er schon bezahlt hat. Auch der Rücktritt vom Kaufvertrag ist im Fall einer Insolvenz meist mit dem Risiko verbunden, bereits eingezahlte Beträge zu verlieren.
Bevor Interessierte einen Kaufvertrag unterschreiben, sollten sie den Entwurf sowie den Zahlungsplan ausgiebig prüfen. Dafür haben sie 14 Tage Zeit. Denn die Vertragsunterlagen müssen dem Käufer zwei Wochen vor dem offiziellen Notartermin vorliegen.