Dach-Schäden nach starkem Unwetter - Versicherung zahlt
Berlin (dpa/tmn) - Es muss nicht immer gleich das halbe Dach abgedeckt sein, auch feine Risse oder vereinzelt fehlende Dachpfannen können nach einem starken Unwetter bei der Versicherung geltend gemacht werden.
Auch wenn das Dach nach einem heftigen Unwetter auf den ersten Blick intakt aussieht, sollten Hausbesitzer es genau in Augenschein nehmen. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel seien Schäden, für die eine Gebäudeversicherung etwa nach Starkregen und Gewitterböen aufkomme. Darauf weist Jürgen Maaß, Sprecher des Bezirks Berlin/Brandenburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.
Er empfiehlt, alle Schäden möglichst mit Fotos zu dokumentieren und zügig der Versicherung zu melden. Allerdings sollten Hausbesitzer aus Sicherheitsgründen nicht selbst auf ihr Dach steigen, sondern ein Fernglas zur Hilfe nehmen. Die Reparatur auf Versicherungskosten übernimmt dann ein Dachdecker.