In dem verhandelten Fall, über den die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet, hatte eine Wohnungseigentümerin den Mietern wegen Eigenbedarfs gekündigt (Aktenzeichen: 9 C 128/11). Begründet hatte die Frau die Kündigung damit, dass sie die Wohnung unter Aufnahme eines Kredits gekauft habe und nun darin leben wolle. Zudem besitze sie sonst kein Immobilieneigentum.
Diese Begründung reichte den Richtern nicht. Die bloße Angabe des Selbstnutzungswunsches reiche nicht aus, befanden sie. Erforderlich seien auch konkrete Angaben zur jetzigen Wohnsituation, damit der Mieter den Selbstnutzungswunsch überprüfen könne.