Mieter hingegen sollten wissen: Eigentümer können Räumpflichten an Dritte übertragen, erläutert der Mieterschutzbund Recklinghausen. Steht im Mietvertrag, dass der Mieter den Garten selber pflegen muss, ist er auch zum Räumen des Laubs verpflichtet. Kann der Mieter das nicht selbst, muss er sich um Vertretung bemühen.
Eingesammeltes Laub kann in der Biotonne oder in speziellen Säcken der Stadtreinigung entsorgt werden. Es darf dagegen nicht im Wald verteilt oder auf den Fußweg oder in den Rinnstein gefegt werden.