Sechs Tipps zur Entsorgung von Herbstlaub

Monheim/Langenfeld. Buntes Laub gehört zu den schönen Seiten des Herbstes. Allerdings sorgen die Blätter besonders für Haus- und Gartenbesitzer und natürlich für die Straßenreinigung für viel Arbeit.

Sechs Tipps der auch für Monheim zuständigen Verbraucherzentrale in Langenfeld, was man beim Beseitigen des Laubs beachten sollte, wie man sich die modernden Blätter zunutze machen kann und wann der Einsatz von Laubbläsern erlaubt ist:

1. Beim Spazieren im Wald hat es einen besonderen Reiz, wenn das Laub zwischen den Füßen raschelt. Aber auf den Bürgersteigen können Fußgänger leicht auf nassem Laub ausrutschen. Hauseigentümer sind wie beim Winterdienst in der Pflicht, für rutschfreie Wege zu sorgen. Diese Verpflichtung kann der Eigentümer im Mietvertrag oder der Hausordnung an die Mieter abtreten.

2. Im Garten leistet das Laub gute Dienste. Eine Blätterdecke bietet den Pflanzen im Winter Schutz vor Frost. Auch bei starkem Regen bleiben so mehr Mineralien in der Erde. Wer einen Komposthaufen hat, kann hier mit Zweigen und Laub im Wechsel sinnvolle Schichtarbeit leisten: Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der sich anstelle von teurer Gartenerde im Frühjahr bezahlt macht.

3. Wer eine Biotonne hat, kann darin überschüssiges Laub am schnellsten loswerden. In Monheim gibt es seit diesem Jahr spezielle Laubsäcke, die die Bürger im Rathaus abholen und neben die Biotonne am Straßenrand stellen können, sagt Manfred Hein von der Bauverwaltung. Restmüll- oder Papiertonne sind hingegen tabu. Darüber hinaus können die welken Blätter auf dem Monheimer Wertstoffhof abgegeben werden.

4. Keine Rauchzeichen ge- ben: Das Laub zu verbrennen ist eine zündende Idee, die angesichts der Blätterberge als Lösung schnell bei der Hand ist. Doch diese Art der Entsorgung ist in Monheim verboten, denn sie hat auch sehr unangenehme Nebeneffekte. Aufgrund des hohen Wassergehalts raucht und stinkt brennendes Laub, außerdem wird bei dieser Art der unerlaubten Entsorgung Feinstaub freigesetzt.

5. Überfluss vermeiden: Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch das Anbringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung.

6. Laubbläser helfen beim Zusammentreiben der Blätter — erzeugen aber auch störenden Lärm. An den Straßen und in den öffentlichen Parks dürfen die Mitarbeiter der städtischen Betriebe werktags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr die Laubbläser anwerfen, sagt Oliver Pelke, Leiter der städtischen Betriebe. Für alle anderen gilt die Bundesimissionsschutz-Verordnung: Danach dürfen die Laubbläser in privaten Gärten und Vorgärten nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht.

Über die Lautstärke informiert das Energielabel auf dem Gerät. Mit Lautstärken zwischen 85 und 110 Dezibel entspricht deren Pegel dem Lärm an einer stark befahrenen Straße. Beschwerden über Lärm außerhalb der erlaubten Zeiten können dem städtischen Ordnungsamt gemeldet werden. Mit dem Rechen lässt sich das Laub natürlich auch leiser beseitigen — die Bewegung an der frischen Luft hat für manchen auch etwas für sich.