Heizungsregelung für die Nacht Eigentümergemeinschaft kann Temperaturabsenkung beschließen

Berlin (dpa/tmn) - Auch in Wohneigentumsanlagen gilt: Die Bewohner müssen die Möglichkeit haben, in der kalten Jahreszeit ihre Wohnung zwischen 6.00 und 23.00 Uhr auf 20 bis 22 Grad zu erwärmen. Nachts reichen nach der Nachtabsenkung Temperaturen von 18 Grad aus.

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„Das können die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss festlegen“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Anders ist es beim Wasser: „Das sollte rund um die Uhr auf eine Temperatur von 40 Grad Celsius erwärmt werden.“ Müssen einzelne Bewohner beispielsweise früh aufstehen, sollten sie die Möglichkeit haben, sich zu duschen. Die Warmwasserversorgung in der Nacht herunterzufahren, ist aber noch aus einem anderen Grund nicht ratsam: „Dann können sich Legionellen in der Anlage schneller ausbreiten“, sagt Happ.