Energieversorger stoppt Lieferung: Zählerstand notieren
Mainz (dpa/tmn) - Verbraucher sollten sich die Stände ihrer Strom- und Gaszähler notieren, wenn sie von ihrem Energieversorger nicht mehr beliefert werden. Damit sichern sie sich eine korrekte Abrechnung.
Aktueller Anlass sind die Probleme des Energieversorgers Teldafax.
Kunden müssen nur den tatsächlichen Verbrauch bezahlen, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz erläutert. Hintergrund sind Probleme des Energieunternehmens Teldafax. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ haben mittlerweile mehr als 400 Netzbetreiber dem Unternehmen den Zugang zu ihren Leitungen gesperrt. Teldafax hatte am Samstag (18. Juni) die Belieferung seiner verbliebenen Kunden mit Strom und Gas vorübergehend gestoppt.
Stellt der eigene Versorger die Lieferung ein, springe der lokale Grundversorger ein, erklären die Verbraucherschützer. Der Zählerstand sollte in diesem Fall möglichst bald notiert werden, um eine genaue Abrechnung zu ermöglichen. Allerdings reiche es auch, den ungefähren Zählerstand anzugeben. „Eine kleine Ungenauigkeit ist akzeptabel, da in diesem Fall auch der Netzbetreiber den Zählerstand schätzen müsste.“ Die Daten sollten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und dem bisherigen Versorger mitgeteilt werden.