Schlagzeuglärm berechtigt zur Mietminderung
Berlin (dpa/tmn) - Nachbarn müssen Schlagzeuglärm aus der Nachbarwohnung nicht klaglos ertragen. In diesem Fall dürfe die Miete gemindert werden, entschied das Landgericht Berlin.
Die Begründung des Gerichts: neben dem Recht auf das Musizieren gebe es auch ein Recht auf Ruhe und Entspannung. Darüber berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund (Aktenzeichen: 65 S 59/10).
In dem Fall hatten Mieter aus dem sechsten Stock eines Mietshauses die Miete wegen Lärmbelästigung gemindert. Sie hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass der Sohn eines Mitmieters im vierten Stock regelmäßig mit Freunden Schlagzeug und Elektrogitarre unter Einsatz eines Verstärkers spielte. Die Richter hielten aus diesem Grund eine Mietminderung von fünf Prozent für angemessen.
Zwar sei das Musizieren in der eigenen Wohnung grundsätzlich rechtens. Mitmieter hätten aber ein gleichwertiges Recht auf Ruhe. Das Argument, die kindliche Persönlichkeit müsse sich durch die musikalische Ausbildung entfalten können, ließen die Richter so nicht gelten. „Die frühzeitige Erziehung zur Rücksichtnahme auf Mitmenschen darf als Bestandteil der Ausbildung sozialer Kompetenzen als wenigstens gleichwertiges Ziel angesehen werden“, befanden sie.