Fehler in Widerrufsbelehrung - Probleme mit Anschlusskredit möglich

Berlin (dpa/tmn) - Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können Verbraucher vorzeitig aus teuren Baukrediten aussteigen. Wer von diesem Recht Gebrauch macht, bekommt aber unter Umständen Probleme. Denn mitunter lehnen Banken eine Anschlussfinanzierung ab.

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Seit November 2002 steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu, wenn sie einen Vertrag über einen Immobilienkredit abschließen. Über dieses Recht müssen die Banken ihre Kunden verständlich und eindeutig aufklären. Die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen hatten tausende Verträge geprüft. Das Ergebnis: In vier von fünf Fällen wurden Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt.

In diesem Fall können Verbraucher noch viele Jahre nach Vertragsschluss ihren Kredit vorzeitig auflösen. Der Grund: Ist die Belehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden. Doch es gibt einen Haken: Widerruft ein Kunde, muss er die Restschuld ablösen. Das heißt, er muss einen neuen Kreditvertrag abschließen.

Nach Angaben der Stiftung Warentest verweigern einige Institute in diesem Fall aber eine Anschlussfinanzierung. Diese gewähren sie nur für Kredite, deren Zinsbindungsfrist abläuft. Offiziell begründet wird dieses Vorgehen mit Problemen bei anderen Umschuldungen. Mit den Widerrufsbelehrungen habe das nichts zu tun. Ähnliches hat auch die Verbraucherzentrale Bremen beobachtet.

Wer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen will, sollte daher unbedingt klären, wie die Restschuld getilgt werden kann, raten die Experten der Stiftung Warentest. Wer nicht über genügend eigene Mittel verfügt, sollte eine Finanzierungszusage haben, die vier oder sogar sechs Wochen gilt.

Wichtig zu beachten: Einen bestimmten Zinssatz sichern Finanzierer meist nur für ein bis zwei Tage. Die Zusage, einen Kredit zu tagesaktuellen Bedingungen zu vergeben, kann meist länger aufrechterhalten werden. Unterschrieben werden sollte der neue Kreditvertrag zudem erst, wenn klar ist, dass die alte Bank den Kunden gehen lässt.

Service:

Kunden mit Problemen bei der Immobilienfinanzierung können ihren Fall an die Verbraucherzentrale Bremen schicken. Diese sammelt Fälle unter der E-Mail-Adresse baufinanzierung@vz-hb.de.