Für neue Fassade reicht oft Beschluss mit einfacher Mehrheit
Berlin (dpa/tmn)- Der Putz bröckelt, Schimmel überzieht die Hauswand. In vielen Fällen ist es offensichtlich, wenn die Fassade eines Hauses saniert werden muss. In diesem Fall reicht bei einer Eigentümerversammlung die einfache Mehrheit.
Muss die Fassade des Hauses einer Eigentümergemeinschaft saniert werden, ist dafür ein Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit notwendig. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Dies gilt auch, wenn aufgrund ordnungsrechtlicher Vorschriften eine zusätzliche Wärmedämmung vorgenommen werden muss.
Lediglich in Fällen, in denen eine Sanierung der Fassade noch nicht erforderlich ist, stellt eine wärmedämmende Fassadensanierung eine Modernisierung dar. Solche Maßnahmen können nur mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Auf der Versammlung der Wohnungseigentümer muss also eine Mehrheit von drei Vierteln aller stimmberechtigter Eigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile für die Maßnahme stimmen.
Wurde eine Fassadensanierung ordnungsgemäß beschlossen, müssen die einzelnen Eigentümer sie dulden. Hierbei ist es gegebenenfalls auch hinzunehmen, wenn etwa Bauarbeiter im Rahmen der Sanierung die Wohnung betreten müssen. Die Kosten der Fassadensanierung werden in der Regel nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile auf die Eigentümer verteilt. Allerdings ist es auch möglich, eine andere Kostenverteilung zu vereinbaren oder im Einzelfall mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit zu beschließen.