Verschwiegene Information: Makler muss Provision zurückzahlen
Oldenburg (dpa) - Verschweigt der Makler dem Kunden im eigenen Interesse wichtige Informationen zur Immobilie, dann muss er die Provision erstatten. Dies urteilte ein Gericht.
Ein Immobilienmakler muss seine Provision von knapp 20 000 Euro zurückzahlen, weil er einem Käufer wichtige Angaben zum Denkmalschutz verschwiegen hatte. Das Oberlandesgericht bestätigte mit dem Urteil die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (4 U 24/14, Vorinstanz 3 O 2547/13).
Der Kläger hatte den Makler vor dem Kauf eines Hauses in Nordhorn (Grafschaft Bentheim) gefragt, ob das Gebäude unter Denkmalschutz stehe. Das verneinte der Makler, verschwieg aber, dass die Denkmalschutzbehörde bereits angekündigt hatte, das Gebäude zu besichtigen. Nach dem Kauf wurde das Haus unter Denkmalschutz gestellt.
Nach Auffassung des Zivilsenats hätte der Makler sein Wissen nicht verschweigen dürfen. Damit habe er in schwerwiegender Weise gegen die Interessen seines Auftraggebers gehandelt und sich damit seines Lohnes als unwürdig erwiesen.