Garage nicht gegen Regenschäden mitversichert
Oldenburg (dpa/tmn) - Nicht jeder Wasserstand in vier Wänden gilt als Überschwemmung: Ein Gericht stellt klar: Wenn Regen in die Tiefgarage läuft, muss die Versicherung nicht zahlen.
Hausbesitzer können ihre Garagen gegen Überschwemmungen durch Flüsse versichern, nicht aber gegen Schäden durch Regenwasser. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen: 5 U 160/11), wie die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin mitteilt. Denn laufe Regenwasser in eine unterirdische Garage, liege keine klassische Überschwemmung vor.
In dem verhandelten Fall war nach einem starken Regenguss Wasser über eine schräge Abfahrt in eine Tiefgarage und die angrenzenden Räume eingedrungen. Ansonsten gab es auf dem Grundstück keine weiteren Überschwemmungen.
Die Elementarschadenversicherung des Eigentümers wollte dafür nicht bezahlen - und das Gericht gab der Versicherung recht. Für eine Überschwemmung müssten erhebliche Wasseransammlungen auf dem Grundstück und außerhalb vorhanden sein. Regenwasser, dass sich in einem Gebäude ansammele, reiche nicht aus.