Fünf Jahre Zeit Gebautes Haus vor Fristablauf auf Mängel prüfen lassen

Berlin · Mängel im Bau machen sich manchmal erst Jahre später bemerkbar. Auf den Kosten bleiben die Bauherren nur dann nicht sitzen, wenn sie ihren Anspruch auf Nachbesserung rechtzeitig geltend machen.

Eine schlechte Bauausführung, minderwertige Materialien oder Fehler bei der Planung können zu solchen Rissen führen - nicht immer zeigen sich Baumängel so offensichtlich wie hier.

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Risse in den Wänden, eine unzureichende Dämmung oder undichte Fenster: Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Alptraum wird, sollten Bauherren drei bis vier Monate vor Ablauf der sogenannten Gewährleistungsfrist das Haus auf Mängel untersuchen zu lassen. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Denn dann muss die Baufirma, die für die Mängel verantwortlich ist, die Kosten zur Nachbesserung und Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Bauwerks übernehmen - vorausgesetzt, es handelt sich um planungs- oder ausführungsbedingte Fehler.

Frist startet mit Bauabnahme

Bauherren haben insgesamt fünf Jahre Zeit, ihren rechtlichen Anspruch auf Mängelbehebung geltend zu machen - diese Gewährleistungsfrist startet mit der Bauabnahme.

Vor allem verdeckte Mängel kommen erst im Laufe der Zeit zum Vorschein und können manchmal nur von Sachverständigen gefunden werden.

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(dpa)