Mietrechts-Tipp Glas darf nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden

Berlin (dpa/tmn) - Altglas und leere Konservengläser dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern in Glascontainern. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

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Mietern, die wiederholt dagegen verstoßen, droht Ärger: Verweigert das Entsorgungsunternehmen die Abnahme des Hausmülls, muss der Mieter unter Umständen die Kosten für eine Nachsortierung bezahlen.

Wem der Weg zum Glascontainer zu weit ist, kann beim Vermieter nachfragen, ob eine spezielle Tonne für Altglas zur Verfügung gestellt werden kann. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Auch wird nicht in allen Gemeinden eine solche Tonne überhaupt von den Müllentsorgern angeboten. Die durch das Aufstellen einer Altglastonne zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten können allen Mietern über die Betriebskosten in Rechnung gestellt.

Sind spezielle Altglastonnen vorhanden, müssen die Mieter sich an die vorgegebenen Entsorgungszeiten halten. Diese sind in der Regel außerhalb der Ruhezeiten. Wer nachts Altglas entsorgt und hierdurch wiederholt die Ruhe der Nachbarn stört, dem droht eine Abmahnung des Vermieters.