Wann das zu tun ist, schreiben die Kommunen fest.
Diese Pflicht werde oft auf die Mieter übertragen, erklärt der GDV. Diese müssten dann den Bürgersteig und die Wege auf dem Grundstück räumen. Versäumt ein Mieter oder Eigentümer, rechtzeitig zu streuen und Schnee zu räumen, droht ihm Ärger. Er haftet, wenn beispielsweise ein Passant auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt.