Grundstückseigentümer muss Schnee auf Gehweg beseitigen

Berlin (dpa/tmn) - Eigentümer müssen Schnee und Eis auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück beseitigen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Die Gehwege müssten turnusmäßig geräumt werden.

Wann das zu tun ist, schreiben die Kommunen fest.

Diese Pflicht werde oft auf die Mieter übertragen, erklärt der GDV. Diese müssten dann den Bürgersteig und die Wege auf dem Grundstück räumen. Versäumt ein Mieter oder Eigentümer, rechtzeitig zu streuen und Schnee zu räumen, droht ihm Ärger. Er haftet, wenn beispielsweise ein Passant auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt.